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Illegaler Software-Einsatz

MA Lighting erwirkt weiteren Erfolg im Kampf gegen die illegale Verwendung der grandMA2 Software

Seit geraumer Zeit wurden Konsolen aus China durch eine deutsche Vertriebsfirma auf den Markt gebracht. Diese Konsolen sind im Hinblick auf die Tastenanordnung den MA onPC wing-Geräten nachempfunden. Zudem schalten diese Konsolen - wenn die grandMA2 Software darauf installiert wird - illegal Parameter frei.
 
Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts München wurde nun gegen die betroffene Vertriebsfirma u.a. ein Verbot der Verbreitung von MA Lighting grandMA2 onPC-Software auf anderen Geräten als originaler MA Lighting-Hardware erwirkt. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen das gerichtliche Verbot droht dem Verletzer nunmehr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Die betroffene Vetriebsfirma hat sich – vor dem Hintergrund drohender weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen – darüber hinaus strafbewehrt zur vollständigen Einstellung des Vertriebs von Geräten des Typs „Kolibre“ des chinesischen Herstellers YEL Technology verpflichtet.
 
Wir haben Informationen über im Land befindliche chinesische Konsolen und empfehlen den Unternehmen, die im Besitz einer solchen Konsole sind – egal welchen Typs und welches chinesischen Herstellers – dringend, diese nicht mit unserer grandMA2 onPC Software auf Veranstaltungen zu betreiben. Anwender und Operator sollten sich weigern, mit solch einer Kombination eine Show zu fahren, um sich nicht solchen Haftungsrisiken auszusetzen und zudem wegen einer illegalen Handlung strafbar zu machen.
 
Die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen von urheberrechtlich geschützter Software und unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen solcher Software zu gewerblichen Zwecken wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, § 108 b UrhG. Es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt!

 

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